Barrierefreiheits­erklärung

Der Bundesverband für Kernfusion e.V. ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung orientiert sich an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Norm EN 301 549. Als privatrechtlicher Verein ist der Bundesverband keine öffentliche Stelle im Sinne des § 12a BGG; die Erklärung wird daher freiwillig abgegeben.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website www.kernfusion.eu einschließlich aller Unterseiten, der interaktiven Kernfusions-Simulation, der Europakarte sowie der Newsletter- und Bewerbungsformulare.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV 2.0 beziehungsweise den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA teilweise vereinbar. Die Abweichungen sind in Abschnitt 3 aufgeführt.

Grundlegende Anforderungen sind erfüllt: Die Seiten sind über semantische Bereiche (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) gegliedert, jede Seite beginnt mit einem Sprunglink zum Hauptinhalt, die Seitensprache ist ausgezeichnet, Bedienelemente besitzen einen sichtbaren Fokusindikator, Grafiken sind mit Alternativtexten oder als dekorativ ausgezeichnet, Formularfelder sind mit Beschriftungen verknüpft, die Farbkontraste des Fließtextes erfüllen die Anforderungen der Stufe AA, und Bewegtdarstellungen werden bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ angehalten.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend genannten Inhalte sind aus dem jeweils angegebenen Grund nicht oder nicht vollständig barrierefrei.

3.1 Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

3.2 Inhalte, die noch nicht bereitgestellt wurden

3.3 Geplante Abhilfe

Die unter 3.1 genannten Punkte zur Simulation werden im Rahmen der nächsten Überarbeitung behoben. Vorgesehen sind eine tastaturbedienbare Brennstoffauswahl, programmatisch verknüpfte Beschriftungen für alle Regler, eine Tastaturbedienung der Zeitleiste sowie eine textliche Zusammenfassung des jeweils dargestellten Anlagenzustands. Die Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden fortlaufend ergänzt.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24. Oktober 2026 erstellt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung. Geprüft wurden der Quelltext aller Seiten sowie die Bedienung mit Tastatur und die Darstellung der Seiten im Browser. Eine vollständige Prüfung mit Screenreadern und weiteren assistiven Technologien sowie eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle sind bisher nicht erfolgt. Die Erklärung wird überprüft, sobald wesentliche Änderungen an der Website vorgenommen werden, mindestens jedoch jährlich.

5. Barrieren melden: Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen, Inhalte in zugänglicher Form anfordern oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website stellen? Wenden Sie sich bitte an:

Bundesverband für Kernfusion e.V.
Tannenbergstraße 2
85748 Garching b. München
E-Mail: info@kernfusion.eu

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.

6. Durchsetzungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG steht für Streitigkeiten mit öffentlichen Stellen des Bundes zur Verfügung. Da der Bundesverband für Kernfusion e.V. ein privatrechtlicher Verein und keine öffentliche Stelle ist, ist dieses Verfahren hier nicht eröffnet.

Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Meldung nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte erneut an die oben genannte Adresse. Wir werden Ihr Anliegen in diesem Fall erneut prüfen und Ihnen das Ergebnis begründet mitteilen.